Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesorganisationsgesetz
LOG NRW§ 3 Oberste Landesbehörden
Stand: 26.08.2026
Oberste Landesbehörden sind die Landesregierung, der Ministerpräsident und die Landesministerien.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 3 LOG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG NRW, 30.09.2022 – 19 B 712/22
- VG Düsseldorf, 31.05.2022 – 8 L 179/22
- OVG NRW, 15.12.2021 – 6 A 739/18Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 13.08.2015 – 40 K 3717/14.PVL
- OVG NRW, 22.09.1989 – 15 A 2177/85Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.04.1994 in Kraft
§ 3 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 1993 (GV. NRW. S. 987), in Kraft getreten am 1. April 1994
GV. NRW. 1993 S. 987
GV. NRW. 1993 S. 987
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.